
Wir freuen uns, wenn es unseren Gästen in unseren Ferienhäusern gefällt und sind stets darum bemüht, dass das so bleibt.
Wenn Sie sich entschließen regelmäßig, einmal im Jahr Urlaub in einem unserer Ferienhäuser zu machen, zahlt sich das aus, wenn es ein mindestens einwöchiger Urlaub zum Normalpreis, also kein Sonderangebot ist.
Sie erhalten dann ab dem zweiten mindestens einwöchigen Aufenthalt eine Vergütung von 50 Euro, sofern Sie das Haus beim vorhergehenden Urlaub ohne Beanstandung verlassen haben.
Der Rechtsweg ist leider ausgeschlossen.